Benennung der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich. Als Geschäftsführer kommen die Gesellschafter oder dritte Personen in Betracht. Die GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Gibt es mehrere Geschäftsführer kann geregelt werden, ob jeder von ihnen die GmbH alleine vertritt oder die Geschäftsführer nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind. Soll der Geschäftsführer auch Geschäfte für die GmbH mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abschließen können? Dann kann ihm Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Achtung! Ein Geschäftsführer hat wichtige Pflichten und unterliegt besonderen Haftungsrisiken. Ihr Notar informiert Sie hierüber gerne persönlich.

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