Einlage

Jeder Gesellschafter erbringt auf seinen Geschäftsanteil eine Einlage. Dabei kann es sich um eine Bareinlage in Form einer Geldleistung oder um eine Sacheinlage (z.B. Gegenstände oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften) handeln.

Achtung! Unter keinen Umständen sollten Sie vor dem Beurkundungstermin bereits Zahlungen auf ein Gesellschaftskonto leisten!

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