Sitz der Gesellschaft

Der Gesellschaftssitz muss in Deutschland liegen, geschäftliche Tätigkeiten können aber aus dem Ausland getätigt werden.

Wichtig: Nach dem Notartermin müssen Sie über die inländische Geschäftsanschrift erreichbar sein. Denken Sie also daran rechtzeitig einen Briefkasten für Ihre GmbH anzubringen!

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