- Entwurfsauftrag an Notar unter Mitteilung aller getroffener Vereinbarungen (z.B. Mitverkauf von Inventar)
- Hinweis an Notar auf sonstige Besonderheiten (z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, Notwendigkeit eines Dolmetschers)
- Vertragsentwurf prüfen und Änderungswünsche mitteilen
- nach Abstimmung mit Vertragspartner Beurkundungstermin vereinbaren