Zeitlicher Ablauf nach der Beurkundung

Wir stellen für Sie im Kaufvertrag sicher, dass dieser rechtlich ausgewogen ist und Risiken vermieden werden. Hierzu gehört insbesondere, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete Eigentum an dem erworbenen Grundstück erhält und der Verkäufer erst die Schlüssel übergeben muss und sein Eigentum verliert, wenn er seinen Kaufpreis erhalten hat.

Daher sind Kaufverträge nach einem bestimmten Muster aufgebaut und die Abwicklung vollzieht sich in den folgenden Schritten:

„Die folgenden Zeitangaben stellen reine Erfahrungswerte bei einem Kaufvertrag ohne Besonderheiten dar und erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit, da durch die Beteiligung diverser Behörden hierauf kein Einfluss besteht. Bei besonderen Umständen (Beteiligung Betreuer etc.) kann sich die Bearbeitungszeit erheblich hinauszögern, fragen Sie daher im Zweifel immer Ihren Sachbearbeiter.“

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