Erben

Testament: Warum zum Notar

Online-Formular Testament

Man macht immer wieder die Erfahrung, dass die wichtigsten Grundsätze des Erbrechts weithin unbekannt sind. Dadurch treten im Erbfall häufig schwerwiegende Probleme auf.

Vorteile eines notariellen Testamentes

Kosten

Ein Testament kann durch Ihren Notar, aber auch als eigenhändiges Schriftstück errichtet werden. Ein Erbvertrag muss sogar notariell beurkundet werden. Rechtsanwälte beraten teilweise auch im Erbrecht. Beachten Sie aber bitte, dass diese nur Testamente entwerfen können, die Sie dann von Hand abschreiben müssen. Solche eigenhändige Testamente lösen aber neben den Kosten für den Rechtsanwalt hohe Erbscheinskosten aus, die regelmäßig die Kosten der Beratung und Beurkundung bei Ihrem Notar übersteigen. Der Gang zum Notar ist daher nicht nur verhältnismäßig günstig. Er spart im Ergebnis sogar Kosten, weil der nach dem Sterbefall sonst erforderliche Erbschein durch die notarielle Urkunde regelmäßig ersetzt wird.

Rechtssituation – komplizierter als vermutet

Der Laie ist meist überrascht über die rechtliche Situation und kann damit selbst nicht richtig umgehen. Selbst der „Normalfall“ von Ehegatten mit nur gemeinsamen Kindern und einem selbst genutzten Eigenheim hält Überraschungen bereit, wie z.B. den Pflichtteil von Kindern. Insbesondere in folgenden Fällen ist die Rechtslage so kompliziert, dass eine notarielle Beratung und Beurkundung dringend zu empfehlen ist:

  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehepartner in zweiter Ehe, mit oder ohne ersteheliche Kinder
  • Patchworkfamilien, also bei nicht nur gemeinsamen Kindern
  • Unternehmen im Nachlass, auch wegen der Kreditwürdigkeit bei Banken und steuerlichen Fragen, z.B. Aufdeckung stiller Reserven
  • behinderte oder finanziell bedürftige Familienangehörige
  • drohender Streit zwischen den Erben
  • fremde Staatsangehörigkeit
  • (Zweit-)Wohnsitz im Ausland
  • große Vermögenswerte, insbesondere auch wegen der Erbschaftssteuer
  • Gesellschaftsanteile im Nachlass

Rechtssichere Formulierung

Im Falle eines eigenhändigen Testaments ergeben sich nach dem Tode häufig erhebliche Schwierigkeiten, zu ermitteln, was der Erblasser als letzten Willen wirklich gewollt hat. Oftmals ist dieser letzte Wille nicht eindeutig formuliert. Das „Juristendeutsch“ ist dem Erblasser in der Regel unbekannt. Wer mit den erbrechtlichen Begriffen nicht vertraut ist, sagt häufig etwas anderes, als er meint. Wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis, zwischen Nacherbe und Schlusserbe oder zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht? Wer weiß schon genau, inwieweit der länger lebende Ehegatte nochmals neu testieren darf? Auslegungsschwierigkeiten und Auseinandersetzungen unter den Erben sind dann die Folge. Dies führt in zahlreichen Fällen auch innerhalb von Familien zum teuren Streit zwischen den Erben, der durch klare und präzise Formulierungen Ihres Notars vermieden werden kann. Ihr letzter Wille wird damit unangreifbar.

Beratung inklusive!

Das eigenhändige Testament hat den Nachteil, dass keine rechtliche Beratung erfolgt. Eine solche Beratung ist allerdings dringend zu empfehlen, da viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Bürger unbekannt sind. Bei größeren Vermögen ist eine qualifizierte Beratung auch aus erbschaftsteuerlicher Sicht dringend anzuraten. Denn gerade das beliebte „Berliner Testament“, bei dem sich Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, hat im Einzelfall erhebliche steuerliche Nachteile. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem Pflichtteilsrecht dem freien Testieren Schranken gesetzt.

Keine Formfehler

Immer wieder tauchen auch „private“ Testamente auf, die unwirksam sind (z.B. fehlt die Unterschrift oder es wurde nicht eigenhändig errichtet). Dies ist bei einem notariellen Testament ausgeschlossen. Auch die Testierfähigkeit wird von Ihrem Notar geprüft und bestätigt. So kann ein notarielles Testament nicht aus diesen Gründen angefochten werden.

Sichere Verwahrung und Auffindung

Das notarielle Testament bzw. der Erbvertrag wird in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung von Amtsgericht bzw. Notar genommen. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügungen des Erblassers nicht mehr verändert oder vernichtet werden können, nach dem Tode automatisch gefunden und den Erben zugeschickt werden. So wird gewährleistet, dass die Anordnungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Fazit

Daher ist es empfehlenswert, Rechtsberatung durch Ihren Notar in Anspruch zu nehmen. Ihr Notar wird Ihren Willen ermitteln und die gewünschten Verfügungen in die richtige rechtliche Form umsetzen. Die Beratung löst übrigens neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten aus: Beratung inklusive!

Umfangreiche Informationen zum Erbrecht, Pflichtteilsrecht, lebzeitigen Schenkungen und Erbschaftssteuer finden Sie unter „Bürgerservice“ bei www.bnotk.de und www.testamentsregister.de.

Kötherhofstraße 4
55116 Mainz

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