Grundschuld

Grundschulden und Hypotheken

Zur Absicherung eines Kredits zum Kauf oder Bau eines Hauses verlangen Banken regelmäßig die Eintragung einer Grundschuld. Die hierfür verwendeten Formulare sind häufig kompliziert und sollen deshalb hier erläutert werden. Die wichtigsten Punkte vorweg:

  • Grundschuldzinsen müssen nicht bezahlt werden, sie legen nur den maximalen Sicherungsumfang fest. Der zu zahlende Darlehenszins ergibt sich aus dem Darlehensvertrag
  • Durch die Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann im Verwertungsfall (Nichtrückzahlung des Darlehens) eine rasche Verwertung des Grundbesitzes erfolgen
  • Obwohl die Grundschuld nur am Grundbesitz eingetragen wird, bezieht sich die Haftung regelmäßig auf das gesamte Vermögen

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