Immobilien

Online-Formular Kauf Checkliste Übergabeprotokoll

Kauf und Verkauf von Haus, Grundstück und Eigentumswohnungen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oftmals mit großen Summen verbunden. Wir zeigen Ihnen hier worauf Sie achten sollten und was Sie wissen müssen.

Die folgende Darstellung soll Ihnen hierfür als Checkliste dienen. Sie enthält die wichtigsten Punkte, welche aus Sicht Ihres Notars von Ihnen vor der Beurkundung geklärt werden sollten. Zudem dient diese der Veranschaulichung und Erläuterung der Abwicklung eines typischen Kaufvertrages, insbesondere in zeitlicher Hinsicht.

Die nachstehenden zeitlichen Angaben basieren auf Erfahrungswerten und erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit, da wir hierauf keinerlei Einfluss haben. Insbesondere bei Grundbesitz außerhalb von Mainz oder Besonderheiten im Kaufvertrag (z.B. Beteiligung Betreuer, spezielle Genehmigungserfordernisse, o.ä.) kann sich die Bearbeitungszeit erheblich hinauszögern.

Vor dem Kauf

Immobilie besichtigen

  • Immobilienzustand prüfen
  • etwaige Mängel feststellen und besprechen
01

Bebaubarkeit prüfen

  • Bauplatz: Bebaubarkeit mit Bauamt abklären
  • Bestandsimmobilie: Baugenehmigung vorlegen lassen
  • Beschränkungen durch Baulasten klären
02

Grundstücksgrenzen abgleichen

Abgleich der ersichtlichen Grundstücksgrenze mit den im Liegenschaftskataster verzeichneten Daten.

03

Erschließungsstand bei der Gemeinde/Stadt erfragen

Bei der Gemeinde/Stadt erfragen, ob die Erschließung (Zuwegung, Frisch- und Abwasser etc.) vollständig abgerechnet ist.

04

Energieausweis einfordern

Der Verkäufer ist verpflichtet einen gültigen Energieausweis zu übergeben. Auf Nachrüstverpflichtungen achten.

  • Dämmung von Leitungen, Armaturen und der Obergeschossdecke
  • Außerbetriebnahme von Öl und Gaskesseln (vor 1978)
05

Objektbezogene Unterlagen prüfen

  • Versicherungspolice der Gebäude- und Feuerversicherung
  • Mietverträge
  • Dienstbarkeiten (bspw. Wege- oder Leitungsrechte)
  • nur bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung (sofern vorhanden)
06

Sonderfall: Eigentumswohnungen

Teilungserklärung und Gemeinschaftsverordnung beinhalten Regelung über Verwaltung und Kostenverteilung der Wohnanlage

07

Finanzierung

  • Finanzierungsbedarf klären
  • Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten) sowie ggf. zusätzliche Renovierungskosten einkalkulieren
  • Unterlagen zur Grundschuldbestellung uns rechtzeitig vor der Beurkundung übersenden
08

Entwurfsauftrag

  • Entwurfsauftrag an Notar unter Mitteilung aller getroffener Vereinbarungen (z.B. Mitverkauf von Inventar)
  • Hinweis an Notar auf sonstige Besonderheiten (z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, Notwendigkeit eines Dolmetschers)
  • Vertragsentwurf prüfen und Änderungswünsche mitteilen
  • nach Abstimmung mit Vertragspartner Beurkundungstermin vereinbaren
09

Beurkundung

Was sollte ich zum Notartermin mitbringen?

  • (gültiger) Personalausweis oder Reisepass
  • nur natürliche Personen: 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)
  • nur wirtschaftlich Tätige / Firmen: 11-stellige Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • den Vertragsentwurf
  • über weitere ggf. erforderliche Unterlagen werden Sie informiert
01

Wie läuft die Beurkundung ab?

In der Beurkundung wird der Vertrag verlesen und die getroffenen Regelungen, etwaige Fachbegriffe und der weitere Ablauf erläutert.

02

Nach der Beurkundung

Wann erfolgen Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe

Wir stellen für Sie im Kaufvertrag sicher, dass der Vertrag rechtlich ausgewogen ist und Risiken vermieden werden. Hierzu gehört insbesondere, dass

  • der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete Eigentum an dem erworbenen Grundbesitz erhält, und
  • der Verkäufer erst die Schlüssel übergeben muss und sein Eigentum verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat.
  • Daher sind Kaufverträge häufig nach einem bestimmten Muster aufgebaut und die Abwicklung vollzieht sich in den folgenden Schritten:

Zeitlicher Ablauf nach der Beurkundung

Wir stellen für Sie im Kaufvertrag sicher, dass dieser rechtlich ausgewogen ist und Risiken vermieden werden. Hierzu gehört insbesondere, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete Eigentum an dem erworbenen Grundstück erhält und der Verkäufer erst die Schlüssel übergeben muss und sein Eigentum verliert, wenn er seinen Kaufpreis erhalten hat.

Daher sind Kaufverträge nach einem bestimmten Muster aufgebaut und die Abwicklung vollzieht sich in den folgenden Schritten:

„Die folgenden Zeitangaben stellen reine Erfahrungswerte bei einem Kaufvertrag ohne Besonderheiten dar und erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit, da durch die Beteiligung diverser Behörden hierauf kein Einfluss besteht. Bei besonderen Umständen (Beteiligung Betreuer etc.) kann sich die Bearbeitungszeit erheblich hinauszögern, fragen Sie daher im Zweifel immer Ihren Sachbearbeiter.“

01

Welche Kosten fallen an?

Erwerbsnebenkosten durchschnittlich etwa 6,5 % bis 7,5 % des Kaufpreises. Sie beinhalten:

  • Notarkosten
  • Gericht (Grundbuch Eintragung/en)
  • Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland etwa 5 % bis 6 % vom Kaufpreis)
  • Bei Finanzierung des Kaufpreises: Zusätzliche Kosten für Grundschuld bei Notar und Gericht
02

Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?

Wir fordern Sie zur Kaufpreiszahlung auf. Von einer Kaufpreiszahlung vor Zahlungsaufforderung ist unbedingt abzuraten!

03

Wann erhalte ich die Schlüssel?

Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde. In der Regel 6-8 Wochen nach der Beurkundung. Von einer Schlüsselübergabe vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist – jedenfalls ohne vertragliche Vereinbarung – abzuraten!

04

Wann werde ich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Verkäufer hat Kaufpreis erhalten
  • Zahlung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt ist erfolgt
05

Was sollte ich noch beachten?

  • Gebäude-/Feuerversicherung wird übertragen oder kann binnen 4 Wochen nach Eigentumsumschreibung gekündigt werden, um zu einer anderen Versicherung zu wechseln
  • Bezirksschornsteinfeger muss schriftlich über die Eigentumsänderung informiert werden
06

Kötherhofstraße 4
55116 Mainz

Kötherhofstraße 4
55116 Mainz

 

T: +49 (0) 6131 - 28885 - 0

F: +49 (0) 6131 - 28885 - 30

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