Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Online-Formular VorsorgevollmachtJeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation kommen, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Doch was geschieht in einem solchen Fall? Wer trifft für mich Entscheidungen, regelt meine Bankangelegenheiten oder kontaktiert Versicherungen? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Das alles sind schwierige Fragen, die man häufig vor sich herschiebt, aus unserer Sicht jedoch unbedingt geregelt werden sollten.
Nach unserer Erfahrung stellt die Vorsorgevollmacht eines der wichtigsten Dokumente dar, die wir nahezu jedem ans Herz legen. Sie bietet Ihren Angehörigen im Vorsorgefall (und darüber hinaus) eine unglaubliche Hilfe und verhindert die Unannehmlichkeiten des Betreuungsverfahrens in einer ohnehin schon schwierigen Situation.
Es wurde keine Vollmacht erteilt
Nachteile durch Betreuungsverfahren
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor, da es keine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Angehörige gibt. Die mit dem gerichtlichen Betreuungsverfahren verbundenen Nachteile vermeiden Sie, indem Sie eine Vorsorgevollmacht errichten. Ein solches Verfahren bringt erhebliche Nachteile mit sich:- Das Betreuungsgericht ernennt Betreuer nach eigenem Ermessen und ist nicht an die Wünsche Ihrer Angehörigen gebunden
- Verfahrenskosten in Höhe von mindestens 200,00 € pro Jahr, selbst wenn einer Ihrer Angehörigen (z.B. der Ehegatte) als Betreuer bestellt sind
- „Überwachung“ des Betreuers durch das Betreuungsgericht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Der Unterschied
Vorsorgevollmacht
Darunter versteht sich die Festlegung Ihrer Vertrauensperson. Sie entscheiden, wer für Sie finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit erfasst eine solche Vollmacht beispielsweise Einzahlungen/Abhebungen von Bankkonten, Erledigung von Behördengängen ebenso wie die Entscheidung, ob eine bestimmte Operation durchgeführt wird oder nicht. Auch wenn häufig mit der Vorsorgevollmacht in einem Dokument zusammengefasst, ist von dieser die Patientenverfügung zu unterscheiden.
Patientenverfügung
Ähnlich einem Brief, der sich an Ihren Arzt in der Zukunft richtet halten Sie Ihren Wunsch fest, dass in bestimmten Situationen (wenn es nach ärztlicher Entscheidung „keinen Sinn mehr macht“), keine lebensverlängernde und Lebenserhaltenden Maßnahmen mehr getroffen werden sollen. Gerne stellen wir Ihnen Formulierungsvorschläge zur Verfügung, empfehlen Ihnen jedoch bei medizinischen Fragen Ihren Hausarzt zu fragen.
Was in der Vorsorgevollmacht geregelt werden kann
Die Möglichkeiten, was in einer solchen Vollmacht geregelt werden kann, sind vielfältig, beispielsweise stellen sich die folgenden Fragen:
- Möchte ich nur eine oder gleich mehrere Vertrauenspersonen (z.B. Ehepartner und Kinder) benennen?
- Sollen meine Vertrauenspersonen in einer bestimmten Reihenfolge handeln (z.B. erst der Ehepartner, dann die Kinder) oder sich untereinander abstimmen?
- In welchem Umfang soll meine Vertrauensperson für mich handeln können?
- Sofern gewünscht, können Sie Ihre Vollmacht auch mit einer Patientenverfügung ergänzen
Vorteile eine Vorsorgevollmacht notariell zu errichten
Umfassende Akzeptanz gegenüber Banken etc.
Formularen aus dem Internet, die zu Hause ausgefüllt und unterschrieben werden, werden sehr häufig von Banken oder Versicherungen nicht anerkannt. Die notarielle Vollmacht hingegen, bei der der Notar Geschäftsfähigkeit und Identität des Vollmachtgebers feststellt, wird ausnahmslos in allen Bereichen anerkannt, selbst bei Grundstücksgeschäften aller Art.
Individuelle Beratung und Gestaltung
Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder und sorgen für Rechtssicherheit. Bei der Verwendung eines Formulars ist dies häufig nicht gewährleistet. Gerade vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten ist die kompetente Beratung bei der Abfassung der Vollmacht von größter Bedeutung. Formulare, auch wenn sie von bekannten Organisationen stammen, sind oft fehlerhaft, was zu folgenreichen Problemen führen kann.
Für Ersatz ist gesorgt
Verliert Ihr lediglich privatschriftlich Bevollmächtigter das ihm anvertraute Dokument, bedeutet dies praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich. Kommt Ihrer Vertrauensperson jedoch die Ausfertigung der notariellen Vollmacht abhanden, können wir diese jederzeit kostenfrei neu erteilen.
Moderate Kosten
Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind moderat. Sie richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 100.000 € fallen für eine umfängliche Vollmacht samt Patientenverfügung beispielsweise maximal 165 € nebst Umsatzsteuer und Auslagen an. Die individuelle rechtliche Beratung inklusive!
Patientenverfügung inklusive
Häufig wird bei der Vollmacht auch die Frage der passiven Sterbehilfe relevant. Wenn eine Patientenverfügung ebenfalls gewünscht wird, kann sie (rechtssicher formuliert) der notariellen Vorsorgevollmacht beigefügt werden. Dies löst keine weiteren Kosten aus.
Registrierung der Vollmacht
Wir sorgen für die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, sodass eine schnelle Auffindbarkeit der bevollmächtigten Person im Ernstfall gewährleistet ist und ein teures Betreuungsverfahren von vornherein vermieden wird.